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  DMFV-Justitiar erreicht Freispruch in Schopfheim

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Autor Thema:   DMFV-Justitiar erreicht Freispruch in Schopfheim
DMFV-Pressestelle
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Von:Deutschland, 20259 Hamburg
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erstellt am 26.03.2002 um 17:03 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von DMFV-Pressestelle anzusehen!   Klicken Sie hier, um DMFV-Pressestelle eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Modellflieger können aufatmen.

Das war die wichtigste Entscheidung, die es für die Modellflugpiloten und die Flugleiter je gegeben hat. "Es stand viel auf dem Spiel, wir haben es geschafft", meinte Rechtsanwalt und DMFV-Verbandsjustitiar Alfred Kreutzberg, der mit seinem Kollegen Carl Sonnenschein die Verteidigung dieses komplizierten Falles in Angriff nahm.

Nach acht harten Verhandlungstagen wurden ein Modellflieger und ein Flugleiter von dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Ausgangslage:

Der Modellflieger war mit seiner Schleppmaschine im
Landeanflug, nachdem er kurz zuvor den Segler ausgeklinkt hatte. Auf diesem Landeanflug kollidierte er mit einem manntragenden Motorsegler, in dessen Folge der Pilot und dessen junge Tochter ums Leben kamen.

Der Modellflugpilot und der Flugleiter wurden wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, obwohl feststand, dass der Pilot viel zu tief geflogen war und die ihm vorgeschriebene Flughöhe von 600 Metern nicht eingehalten hatte.

Teilweise ging es bei den Auseinandersetzungen der Verteidigung mit dem
Gutachter heiß zu. "Die Verteidigung war bestens vorbereitet, sie gibt der
Anklageseite keine Chancen", meinten die Prozessbeobachter. So verwunderte
es nicht, dass die Rechstanwälte Kreutzberg und Sonnenschein mit augenärztlicher Fachliteratur zum Gesichtsfeld des Piloten und Flugleiter spezielle und überraschende Ausführungen machten. Es wunderte auch keinen
mehr, wie die Theorie des Gutachters zum Unfallgeschehen sprichwörtlich von den beiden Juristen zerpflückt wurde.

"Ein Modellflieger muss immer wissen, dass sich andere im Luftverkehr nicht gesetzmäßig verhalten. Der Modellflieger muss immer damit rechnen, dass in seinen Flugsektor zu tief geflogen wird, darauf muss er sich immer
einstellen. Wenn er dann nicht ausweichen kann, haftet er," meinte die Staatsanwältin, die eine Bestrafung beider forderte.

"Wenn das Schule macht, den Vertrauensgrundsatz nicht mehr für die
Modellflieger anzuwenden, dann können wir einpacken und keinen Flugleiter mehr ausbilden, um ihn nicht einer unbegrenzten Haftung auszusetzen, die zu seiner Bestrafung führt, obwohl der Geschädigte selbst das Recht gebrochen hat. Das wäre verheerend", meinte Kreutzberg. "Dann wären die
Modellflieger die einzigen, die sich nicht auf den Vertrauensschutz berufen könnten."

Es ging auch um die Frage, ob der Flugsektor und dessen Einhaltung eine Garantie für den bemannten Flugverkehr sein soll, nicht mit einem Modellflugzeug zu kollidieren. Haftet ein Pilot also schon dann, wenn er außerhalb des Flugsektors mit einem manntragenden Flugzeug zusammenstößt, obwohl er diese Kollision objektiv nicht vermeiden kann? Das Gericht entschied im Sinne der Modellflieger, dass die Einrichtung von Flugsektoren für Modellflieger nicht dem Schutz des manntragenden Flugzeuges gilt. Auch in diesem Punkt schloss sich das Gericht den Ausführungen der Verteidigung an.

Beide Angeklagten wurden freigesprochen.

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